In der Regel besteht die Möglichkeit, dass private Kassen einen Teil der Kosten für die Psychotherapie übernehmen, wenn in Ihrem Vertrag Psychotherapie und die Behandlung durch Heilpraktiker eingeschlossen ist. In diesem Fall liegt die Gebührenordnung der Heilpraktiker zugrunde. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen der Kosten für die Therapie zu klären.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.
Wenn wir eine große Enttäuschung erleben,
so wissen wir nicht,
ob das das Ende der Geschichte ist.
Es kann genauso gut der Anfang
eines großen Abenteuers sein.